Impressum

IMPRESSUM

 

TIGERTRIP SARL - THE AGENCY FOR ADVENTURE

AUSTRIA - 4201 Gramastetten, Kirchleitenweg 4, Tel. + 43 660 4423399

MAROKKO - 80100 Chtouka Ait Baha - Belfaa, Dr. Douira 5, Tel. + 212 652 915 701

hannes.zeller@tigertrip(dot)cc, GF & Eigentümer: Johannes Zeller 
              

FN:
 N°22915, Registergericht: Agadir

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertrag:

Veranstalter und Vertragspartner ist „TigerTrip Sarl“ Dr. Douira, Belfaa - 87200 Biougra, Marokko, Tel. +212 677 466 920, hannes.zeller@tigertrip.cc, www.tigertrip.cc

Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist die Annahme der Geschäfts- und Teilnahmebedingungen durch Vertragsunterfertigung und Zugang

der schriftlichen Annahme- und Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer.

 

2. Leistungen:

Sämtliche gebuchten Leistungen sind abschließend auf der Webseite www.tigertrip.cc und im Reisevertrag dargestellt.

Darüber hinausgehende Leistungen sind im vereinbarten Buchungspaket nicht enthalten. Durch wichtige Umstände (technischer, gesundheitlicher oder witterungsbedingter Natur) ist der Veranstalter im Notfall berechtigt, die Route anzupassen oder abzuändern und andere Unterbringungsorte vorzusehen, wobei versucht wird, nach Möglichkeit den Charakter des Trips und die Leistungen beizubehalten. Dem Teilnehmer erwächst daraus kein Entschädigungsanspruch.

 

3. Notwendige Teilnahmebedingungen: Voraussetzungen sind

a) ein gültiger Führerschein für Motorräder;

b) das Tragen einer kompletten Schutzausrüstung (Helm, Nacken-, Brust-, Rücken-, Schulter-, Ellbogen-, Knieschutz, Stiefel und Handschuhe);

c) eine Erklärung über die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko;

d) Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reiserückholversicherung;

e) eine Verzichtserklärung des Teilnehmers.

Das Vorliegen der oben angeführten Bedingungen ist dem Veranstalter vor Antritt des Trips schriftlich nachzuweisen.

Dem Teilnehmer wird empfohlen, vor Antritt des gebuchten Trips eine ärztliche Abklärung des gesundheitlichen Zustandes und der medizinischen Erfordernisse (Impfungen etc.) vorzunehmen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten und die Gesetze des Staates Marokko einzuhalten. Es ist alleinige Verpflichtung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass seine individuellen gesundheitlichen, psychischen, physischen und fahrtechnischen Fähigkeiten zur Bewältigung der geplanten Tour und deren Schwierigkeitsgraden in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Der Schwierigkeitsgrad der Tour ist der Webseite www.tigertrip.cc zu entnehmen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen.

 

4. Haftungsausschluss des Veranstalters:

Die Teilnahme am gebuchten Trip erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder Dritten durch den Betrieb des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges verursacht. Ferner ist eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus Kriegs-, Terror-, Natur-, Epidemiologie- oder Pandemieereignisse oder auf Grund behördlicher Maßnahmen (z B. Quarantäne, Betrettungsverbote, Schliessungen, Sperren oder Beschränkungen aller Art) ausgeschlossen. Daher kann auch keine Haftung für allfällige Verspätungen und damit verbundene Kosten übernommen werden. Eine allfällige Haftung des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Buchungspreises beschränkt. Für den Antritt des Trips durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterfertigt.

Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, sofern nicht dafür eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung beschränkt sich auf den Umfang der Deckung der Haftpflichtversicherung im einzelnen Schadensfall.

 

5. Haftung des Teilnehmers:

Der Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die er sich selbst oder Dritten durch den Betrieb des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges verursacht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und seine Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Am Fahrzeug eingetretene Schäden müssen dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden, der Teilnehmer haftet andernfalls für Folgeschäden, die bei Nichteinhaltung daraus entstehen. Der Teilnehmer haftet für Schäden am Motorrad, welche durch seine Nutzung des Fahrzeuges während des Betriebes entstehen und verpflichtet sich, den Ersatz der Reparaturkosten noch vor der Rückreise ins Heimatland zu bezahlen. Der gebuchte Trip und die Leistungsverpflichtung des Teilnehmers werden durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, die auf einem Verschulden oder der Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen. Handhabung von Schäden: im Preis inbegriffen ist die Miete einer KTM Hard-Enduro EXC. Wenn am Motorrad durch den Teilnehmer verursachte Schäden entstehen, werden diesem die anfallenden Kosten verrechnet. Unfallschäden sind von der Buchungspauschale nicht umfasst. Allenfalls notwendige Kosten des vorzeitigen Rücktransportes trägt der Teilnehmer. Die Bewertung der beschädigten Teile stützt sich am Neupreis von KTM-Originalteilen aus Österreich.

 

6. Vertragsverletzungen:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer bei Verletzungen des gegenständlichen Vertrages aus der Gruppe auszuschließen. Dies insbesondere, wenn durch sein Verhalten andere Teilnehmer oder Dritte gestört oder gefährdet werden. Ausschlussgründe stellen auch die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen dar, weil die Sicherheit des Teilnehmers und auch Dritten dadurch beeinträchtigt würde. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückersatz seiner Leistungen oder sonstigen Vermögensverlusten, die ihm daraus entstehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, beim Motorradfahren keinen Alkohol und andere Drogen zu konsumieren oder Medikamente einzunehmen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Er nimmt zur Kenntnis, dass er in alkoholisiertem oder durch sonstige Substanzen (auch Medikamente) beeinträchtigtem Zustand bei Verlust seiner Ansprüche nicht zur Tour zugelassen wird.

 

7. Rücktritt und Kündigung:

a. Rücktritt und Vertragsübertragung auf Seiten des Teilnehmers:

Bei Vertragsrücktritt des Teilnehmers werden nachfolgende Stornogebühren fällig: 50 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 12 Wochen vor Beginn des Trips, 80 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor Beginn des Trips, 100 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 8 Wochen vor Beginn des Trips. Bei einer Gruppenbuchung (ab drei Personen) sind 100% des gebuchten Preises ab Buchungsdatum fällig. Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief oder per E-Mail zu erfolgen und wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters rechtswirksam. Die obgenannten Fristen gelten ab Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dieser ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilzahlungen aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilzahlungen zurückerstattet. Vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend nahegelegt. Die Rechte aus dem Vertrag sind übertragbar und gelten als übertragen, wenn die übernehmende Person alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und der Veranstalter die Erfüllung der Teilnahmebedingungen schriftlich bestätigt. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften solidarisch für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand.

b. Rücktritt des Veranstalters: Der Veranstalter ist berechtigt, den Trip aus wichtigen Gründen jederzeit einvernehmlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus darf der Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn des Trips vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt. Bei Vertragsrücktritt des Veranstalters hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Trip des Veranstalters zu verlangen.

c. Vertragsauflösung wegen höherer Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag auflösen. Der Veranstalter ist berechtigt, für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Teilnehmer hat allfällige Mehrkosten selbst zu tragen.

 

8. Fälligkeit des Buchungspreises:

Zahlungsbedingungen: 20% innerhalb zehn Tage nach Buchung, die restlichen 80% sechs Wochen vor Reisebeginn.

 

9. Fotos und Filme, Trackingverbot:

Der Teilnehmer stimmt zu, dass Fotos und Filme, die bei dem Trip hergestellt wurden, auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen. Das Aufzeichnen der Routen („tracking“) ist nicht gestattet.

 

10. Unwirksamkeit:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.

 

11. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

 

12. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte in Agadir zuständig.

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REISEVERTRAG (Muster)

(unter Buchen finden Sie jeden Reisevertrag für die angebotenen Touren)


Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail, Reisetermin usw.


und „TigerTrip Sarl“ Dr. Douira, Belfaa - 87200 Biougra, Marokko, Tel. +212 652 915 701, hannes.zeller@tigertrip.cc, www.tigertrip.cc, als Veranstalter andererseits.


LEISTUNGEN: Reisekosten beinhalten die Organisation vom Flughafentransfer in Marokko, 7 Über-nachtungen in Top-Hotels im DZ mit HP (für Alleinreisende Einzelzimmerzuschlag von € X,--), ganztägige Präsenz und Unterstützung durch das TigerTrip-Team. Miete einer KTM EXC Hard-Enduro für die Tourdauer von X Tagen, Guide, Mechaniker, Begleitfahrzeug, Gepäcktransport und eine Enduro-Haftpflichtversicherung.

Nicht im Reisepreis inbegriffen sind: Die Flugkosten, Flughafentransfer, Geldstrafen sowie Enduroausrüstung, Getränke, Mittagessen, Benzin, Unfall- und Rücktransport-Versicherung.

Die Reisekosten betragen  € X,-- Fälligkeit: 50% innerhalb zehn Tage nach Buchung, die restlichen 50% sechs Wochen vor Reisebeginn.

Zahlbar auf das Konto: TigerTrip, Oberbank Linz - Austria, Verwendungszweck: Enduro Tour

Mitzubringende Ausrüstung: Helm, Stiefel, Handschuhe, Schutzbrille, Brust-, Knie- und Ellenbogenschutz, Jacke und Hose, Camelback, kleiner Rucksack, atmungsaktives T-Shirt, Velohosen, in den Wintermonaten Thermounterwäsche, wasserfeste Regenmontur, event. Schlafsack, Stirnlampe, Pflaster, Medikamente gegen Durchfall, Schmerzmittel oder entzündungshemmende Medikamente, Lippenbalsam, Sonnencreme, Ohrentropfen.

Empfohlen wird eine Reiseversicherung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gepäck und persönlichen Gegenständen. Für Verletzungen, Unfälle, Krankheit und verursachte Schäden ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reiserückholversicherung abzuschließen.

Die Teilnahme an der gebuchten Tour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers.

Der Teilnehmer erklärt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben, welche die Grundlage des Vertrages darstellen und mit seiner Unterschrift als vereinbart gelten, die darin enthaltenen Teilnahmebedingungen, die Notwendigkeit der Verzichtserklärung und des Haftungsausschlusses des Veranstalters.

Datum:

Unterschrift Teilnehmer:

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VERZICHTSERKLÄRUNG DES TEILNEHMERS

 

Ich, der Unterzeichnende         

 

Vorname:

Nachname:

Geburtsdatum:

 

erkläre hiermit in Kenntnis der in den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Veranstalters TigerTrip Sarl, wie auch unten dargelegten Gefahrenbeschreibung und des Haftungsausschlusses des Veranstalters, dass ich die gebuchten Leistungen zur Gänze auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko in Anspruch nehme und auf sämtliche Ansprüche wegen Vermögens- oder Personenschäden, die direkt oder indirekt durch meine Teilnahme an den angebotenen Endurotouren und Leistungen entstehen können, gegenüber dem Veranstalter und seinen Mitarbeitern endgültig verzichte.

Die vom Veranstalter angebotene motorsportliche Tour ist, abhängig von der persönlichen Konstitution des Teilnehmers, physisch und psychisch beanspruchend, was zu Stürzen führen kann, die Verletzungen nach sich ziehen.

Die Trips können teilweise Fahrtechniken und Fahrgeschwindigkeiten erfordern, die auch trainings- und wettbewerbsähnlichen Charakter haben können, so dass die Gefahr eines Unfalles mit Verletzungsfolgen auch bei größter Sorgfalt des Veranstalters nicht vermieden werden kann.

Die Trips führen auch durch unwegsames und unbesiedeltes Areal. Die Gefahren in diesen Gebieten bestehen insbesondere in steilen Ab-, Auffahrten und Hindernissen, wie beispielsweise größere Steine, Geröll, Sand, Dünen, Schlamm, Bäume, Kakteen, Löcher und Vertiefungen, sowie unterschiedliche und schwierige Untergrundbedingungen, die beim Motorradfahren naturgemäß mit einer bestimmten Geschwindigkeit bewältigt und eventuell auch übersehen oder unterschätzt werden könne. Insbesondere in Wüsten- und Gebirgsgebieten können auch die Wetterbedingungen extrem sein und sich rasch ohne Vorwarnung ändern. Es ist auch in abgelegenen Gebieten mit Hindernissen, liegengebliebenen Fahrzeugen, Personen und Tieren, die sich auf der Fahrlinie befinden können, wie auch mit Gegenverkehr, sei es auch ausgehend von anderen Teilnehmern der Tour, zu rechnen.

Auf Fahrfehler und Gefahrenverursachung durch andere Teilnehmer der Tour muss Rücksicht genommen werden, insbesondere durch Reduzierung der eigenen Geschwindigkeit, Einhaltung von Sicherheitsabständen und Fahren auf Sicht. Es ist generell ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne und zur Seite zu halten. Insbesondere im Bereich unübersichtlicher Dünenkämme und auf staubigen Pisten ist wegen der von diesen ausgehenden besonderen Gefahrenlagen auf Sicht zu fahren und auf die Fahrlinien anderer Teilnehmer der Tour und auch dritter Personen besondere Rücksicht zu nehmen.

Grundsätzlich soll beim Queren von Dünenkämmen auf diesen angehalten werden, um ausreichende Sicht auf die dahinter befindliche Strecke, Gefahrenlage und Fahrlinie sicherzustellen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch schwere Verletzungsfolgen, die auch zum Tod führen können eintreten.

Die angebotenen Touren können durch überraschend eintretende Naturgewalten wie beispielsweise Hitze, Kälte, starke Windereignisse (Sandsturm), Regenfälle beeinträchtigt werden. Mobiltelefonie ist in manchen Gebieten nicht oder nur eingeschränkt möglich, was im Falle eines Unfalles die medizinische Betreuung in unzugänglichen Arealen erschweren und erheblich verzögern kann.

Die Teilnahme an den Endurotouren ist ohne die Erklärung über den Haftungsausschluss nicht möglich. Eine Rücknahme der Verzichtserklärung durch den Teilnehmer wird wie ein Reiserücktritt gem. Pkt 7. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt.

Ich stimme hiermit den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den obigen Sicherheitsanweisungen zu und bin in Kenntnis der Gefahren und Risiken, die auch die Beschädigung und den Verlust von Vermögenswerten, Körperverletzung oder Tod umfassen können.

 

Datum und Unterschrift des Teilnehmers: